Bökenkröger Aluminiumsysteme

Bökenkröger Aluminiumsysteme

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verkaufsgeschäfte der Firma Bökenkröger aluminumsysteme GmbH – im folgenden Text abgekürzt BK

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) gelten für alle Geschäfte von BK mit Ihren Kunden. Die AGB gelten auch für Abwicklungsgeschäfte. Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie für alle künftigen Geschäfte mit Kunden.

Einkaufsbedingen des Kunden werden von der BK nicht anerkannt, auch wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die BK die Einkaufsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Ein Kunde erkennt die AGB der BK auch  wenn er ihnen zunächst widersprochen hat an, wenn er die Leistung der BK annimmt, denn die BK will ausnahmslos Verträge nur unter Geltung der AGB abschließen und hat ihre Preise auf der Grundlage dieser AGB kalkuliert.

2. Angebote, Prospekte, Zeichnungen, Eigentum

Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Prospekten können ungenau sein. Abbildungen dienen nur zur Erläuterung des Textes und können vom Prospekt abweichen. BK behält sich in allen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Angeboten etc. das Urheberrecht und bis zum Abschluss eines Vertrages auch das Eigentum vor.

3. Verträge über neu und gebrauchte Sachen

Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die BK die Annahme des Angebotes nicht innerhalb dieser Frist ablehnt, vor Ablauf der Frist die Annahme erklärt oder die Lieferung ausführt.

Mitarbeiter der BK im Außendienst sind nur dann bevollmächtigt, für die BK bindende Angebote oder Annahmeerklärung abzugeben, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich bevollmächtigt sind. Bei Kaufangeboten über gebrauchte Sachen bleibt der Zwischenverkauf stets vorbehalten.

4. Lieferung, Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit

Genannte Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BK, Lieferfristen beginnen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben nicht vor der Vorlage der bestandskräftigen Baugenehmigung durch den Käufer.

Die BK ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintreten von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens der BK liegen , nicht durch einen Organisationsmangel verschuldet sind und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht nur unerheblich beeinflusst haben. Dies gilt gleichermaßen wenn solche Umstände bei Zulieferern der BK eintreten.

Bei Verschiebung der Lieferung auf Wunsch des Kunden werden ihm die Lagerkosten mindestens mit 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat ab Terminverschiebung berechnet. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der BK sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Kommt die BK mit einer Teillieferung in Verzug, so gilt der vorhergehende Absatz nur für betreffende Teillieferung.

5. Abnahme

Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn eine solche ausdrücklich vereinbart oder behördlich vorgeschrieben ist. Die Kosten der Abnahme trägt der Kunde. Bleibt der Kunde mit der Übernahme der Ware nach Bekanntgabe des Montagetermins/-beginns länger als 2 Wochen in Verzug, kann die BK nach Setzung einer Nachfrist von 1 Woche mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verweigert der Kunde schon vor der Auslieferung die Übernahme der Ware, so bedarf es auch nicht der Auslieferung. Bleibt der Kunde mit der Übernahme der Ware nach Bekanntgabe des Montagetermins/-beginns länger als 2 Wochen in Verzug oder verweigert er- auch schon vor der Bereitstellung- die Übernahme, so ist die BK -wenn sie Rechte aus dem vorgehenden Absatz oder entsprechender gesetzlicher Bestimmungen nicht in Anspruch nimmt- berechtigt, über die Ware frei zu verfügen und an deren Stelle binnen angemessener Frist gleichartige Ware zu liefern. Preissteigerungen oder Mehrkosten hierfür fallen dem Käufer zu Lasten.

Macht die BK Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder entgangenem Gewinn – gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. nach Ausübung der Rechte aus §§325 ff BGB oder entsprechender Rechte aus diesem Vertrag) – geltend, so kann die BK ohne Nachweis als Schadensersatz oder entgangenem Gewinn pauschal 30 % der Nettovertragssumme verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die BK einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

6. Aufstellung und Montage

Kommt der Auftrag aus Gründen, die vom Kunden vertreten sind, nicht zur Durchführung und waren die Liefergegenstände zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder überwiegend maßangefertigt, so kann BK Ihre Aufwendungen /Schäden in diesem Falle in Höhe von 93% des Nettoauftragswertes ohne Nachweis geltend machen. Aufwendungen/Schadenersatz sind höher oder niedriger zu bemessen, wenn BK höhere oder der Kunde niedrigere Aufwendungen/Schäden vorweist.

Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die BK den Aufstell-  oder Montageort mit den für den Transport der Ware üblichen oder notwendigen Transport- und Abladehilfsmitteln (z.B. Tieflader oder Autokran) ohne Schwierigkeiten erreichen kann. Der Kunde hat eventuell erforderliche Transportwege auf seine Kosten herzustellen. Mehrkosten, die durch Verzögerungen etc. wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bei der BK  oder beim Transport entstehen, hat der Kunde zu tragen.         

7. Preise, Zahlung, Fälligkei

Die Preise der BK sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Vertragsschluss ist keine Anzahlung der Bruttoauftragssumme fällig, die Restzahlung ist 3 Tage Nachdem von der BK mitgeteilten Zahlungseingang verpflichtet. In der vorbehaltlosen Annahme von Teil- oder Schlusszahlungen durch die BK ist – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart- kein Ausschluss weitergehender Ansprüche zu sehen.

Leistet der Kunde die Zahlung oder sonstige Zahlungsverpflichtungen trotz zweifacher Mahnung nicht, oder bestehen aus sonstigen Gründen vernünftige Zweifel an der ordentlichen Vertragserfüllung des Kunden oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, durch die der Anspruch auf die Bewirkung der Gegenleistung gefährdet wird, so ist die BK berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Die Rechte von BK aus §§648a BGB werden hierdurch nicht berührt.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die BK berechtigt, ohne Nachweis Verzugszins in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Der Verzugsschaden ist höher oder niedriger, wenn die BK einen höheren Schaden nachweist, oder der Kunde nachweist, dass die BK in Folge des Verzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Bk ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Dritten für Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn der Kunde widerspricht.

8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der BK anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

Von der BK gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum der BK (Vorbehaltsware). Dies gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist, auch für künftig entsprechende oder bedingte Forderungen; bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung der BK.

Übersteigt der Wert der für die BK bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% so ist die BK auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Die Anwendung von §454 BGB ist ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

Im Gewährleistungsfall ist die BK nach Ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Führen zweifache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum Erfolg, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Weiter Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung sind nach Maßgabe von Ziffer 11 ausgeschlossen.

Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet die BK einem Kaufmann gegenüber für Folgeschäden nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.

Gebrauchte Waren werden verkauft wie sie stehen und liegen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hat der Kunde gebrauchte Waren vor dem Kauf nicht besichtigt, so ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen für offensichtliche Fehler und für solche Fehler, die auch bei einer nicht eingehenden Untersuchung hätten festgestellt werden können.

11. Haftung

Schadensersatz hat die BK nur insoweit zu leisten, als dies in diesem AGB ausdrücklich anerkannt ist.

Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche  des Kunden aus Gewährleistung, insbesondere für Mängel und Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, ferner aus Verschuldung bei Abschluss des Vertrages und aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem sonstigen Haftungstatbestand.

Der Haftungsausschluss nach .a. Absatz gilt nicht soweit die BK wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsführer oder Mitarbeiter haftet. Der Haftungsausschluss nach o.a. Absatz gilt ferner nicht, soweit der Schadenersatz- Anspruch des Kunden auf der Verletzung einer vertragstypischen wesentlichen Hauptpflicht beruht, handelt es sich jedoch um Verletzung nur einer Nebenpflicht oder um die Verletzung sonstiger Pflichten, so sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht von Geschäftführern oder leitenden Angestellten, sonder von anderen Mitarbeitern verursacht wurde und diesen nur einfache Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden kann. §§ 1,4 Produkthaftungsstückgesetz bleibt unberührt.

12. Verweigerung der Baugenehmigung etc.

Wird eine erforderliche Baugenehmigung nicht oder nur unter unzumutbaren Auflagen oder Einschränkungen erteilt, hat dies der Käufer unter Vorlage des Ablehnungsbescheides dem Verkäufer binnen 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt innerhalb dieser Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Erklärt BK nach Erhalt der vorstehenden Erklärung des Kunden, dass BK das bauordnungsrechtliche Widerspruchsverfahren und ein erforderliches Klageverfahren unter Übernahme sämtlicher für diese Verfahrensmaßnahmen entstehenden Kosten im Namen des Kunden durchführt, und zwar durch einen von BK zu beauftragenden Rechtsanwalt, so wird die Rücktrittserklärung des Kunden erst mit Rechtskraft eines ablehnenden Widerspruchsbescheides oder einer entsprechenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung wirksam.

Der Kunde ist verpflichtet, BK jederzeit über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens zu unterrichten und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit die Baugenehmigung erteilt wird. Wird die Baugenehmigung aus einem vom Bauherrn zu vertreten Grund erteilt (z.B. fehlende Antragsberechtigung, Versagung der nachbarlichen Zustimmung, bleibt der Kunde zu Vertragserfüllung verpflichtet.

13. Hinweispflicht des Kunden und Genehmigungen

Der Kunde ist ausschließlich für die rechtliche Zulässigkeit der Aufstellung der von der BK gelieferten Kaufsachen an/auf/in dem vom Kunden benannten Aufstellungsort verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der sonst in Betracht kommenden öffentlichen-rechtlichen Bestimmungen und der sonst in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Vorschriften aller Art.

 Zu einer Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung oder Inbetriebnahme der Container etc. ist die BK nicht verpflichtet. Die BK ist allerdings berechtigt, vom Kunden vor der Auslieferung den Nachweis der Erfüllung eventuell in Betracht kommender rechtlicher Voraussetzungen zu verlangen, insbesondere die Vorlage einer Baugenehmigung. Sondernutzungserlaubnis oder den Nachweis, dass solche Genehmigungen nicht erforderlich sind.

 Der Kunde stellt die BK schadlos und von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Aufstellung an/auf/in dem vom Kunden gewünschten Ort sowie der Nutzung der von der BK gelieferten Kaufsachen durch den Kunden von Dritten – insb. Öffentlichen Stellen- geben die BK geltend gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet die BK auf besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Richtlinien und Erfordernissen hinzuweisen, sofern deren Nichtbeachtung den Einsatz oder die Aufstellung der Sache gefährdet.

Verlangt der Kunde einer Anlage oder eine solche Ausstattung einer Sache, die den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften für eine Verwendung zu bestimmten Zwecken nicht oder nicht mehr genügt, so kann der Kunde weder den Kaufpreis mindern, noch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behörden ihm den Einsatz für den vorgesehenen Zweck untersagt.

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart worden ist, schuldet die BK nur Anlieferung und die Montage. Nicht zum Lieferumfang gehören die Architektenleistungen, Statik, Fundamentarbeiten und sonstige Fremdleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Aufstellen und- soweit gesondert vereinbart- Anschließen der zu liefernden Sachen bei Anlieferung vorliegen.

(insb. Fundamente-, Erd-, Bettungs-, Bau-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler-, und sonstige Nebenarbeiten, Tragfähigkeit und Befahrbarkeit des Untergrundes). Außerdem hat der Kunde der BK elektrische Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle kostenfrei zu stellen.

Vor Beginn jeder Aufstellarbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über verdeckt geführte Strom-, Gas-, oder Wasserleitungen und ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung, ob die jeweiligen Baustatik die Aufbringung der von der BK zu liefernden Ware (Tragfähigkeit usw.) gestattet, obliegt allein dem Kunden.

Der Kunde stellt die BK von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz materiellen oder immateriellen Schadens frei, die sich im Zusammenhang mit den Fehlern der statischen Voraussetzungen ergeben.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist Coesfeld.

Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtstand für alles Ansprüche aus diesem Vertrag Coesfeld, soweit die Streitigkeit zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kunden gehört. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BK gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKG) und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKG).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen gehen, soweit sie gleichgelagerte Sachverhalte regeln, der allgemeinen Interpretation von Handelsklausen jeglicher Art. (z.B. auch der Incoterms u.a.) vor.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung vorstehenden Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Regelungen dieser Allgemeinen  oder des Vertrages an sich nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzten, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der ungültigen Form am nächsten kommt.


Firmen BÖKENKRÖGER ALUMINIUMSYSTEME GMBH 

Raiffeisenstr. 13                         
D 48653 Coesfeld  
Tel +49 (0)2541 801399 
Fax +49 (0)2541 842474

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